OLG Saarbrücken - Urteil vom 29.05.1981 (3 U 69/80) - DRsp Nr. 1994/13298
OLG Saarbrücken, Urteil vom 29.05.1981 - Aktenzeichen 3 U 69/80
DRsp Nr. 1994/13298
Wer übermüdet ein Kraftfahrzeug führt, handelt nur dann grob fahrlässig, wenn er sich über Umstände, die die Gefahr des Einschlafens erkennbar machten, in einer Weise hinweggesetzt hat, die sein Verhalten als besonders verwerflich und damit sein Verschulden als grob erscheinen lassen.