OLG Saarbrücken - Urteil vom 13.02.1981 (3 U 40/80) - DRsp Nr. 1994/13302
OLG Saarbrücken, Urteil vom 13.02.1981 - Aktenzeichen 3 U 40/80
DRsp Nr. 1994/13302
Bei Annäherung an eine Kreuzung gleichberechtigter Straßen hat jeder Kraftfahrer seine Geschwindigkeit so herabzusetzen, daß er in der Lage ist, seiner Wartepflicht gegenüber einem von rechts kommenden Fahrzeug zu genügen. Auf die Einhaltung dieser Verpflichtung kann auch ein von links kommender Verkehrsteilnehmer vertrauen.