OLG Saarbrücken - Beschluß vom 27.07.1992 (Ss (B) 48/92) - DRsp Nr. 1994/13239
OLG Saarbrücken, Beschluß vom 27.07.1992 - Aktenzeichen Ss (B) 48/92
DRsp Nr. 1994/13239
Zwar indiziert das Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in dem in der BKatV angegeben Ausmaß regelmäßig eine grobe Pflichtverletzung. Besteht jedoch Grund zu der Annahme, daß die Gründe, die zur Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung geführt haben, in der konkreten Situation nicht gegeben waren, so sind in subjektiver Hinsicht besondere Feststellungen im Sinne eines verantwortungslosen Handelns des Betroffenen erforderlich.