OLG Saarbrücken - Beschluß vom 22.06.1986 (Ss (Z) 283/85 (164/85)) - DRsp Nr. 1994/13282
OLG Saarbrücken, Beschluß vom 22.06.1986 - Aktenzeichen Ss (Z) 283/85 (164/85)
DRsp Nr. 1994/13282
1. Eine Vollbremsung nur zur Befolgung einer Geschwindigkeitsbeschränkung kann einem Kraftfahrer nicht zugemutet werden.2. Ein Verschulden ist nicht gegeben, wenn ein Fahrzeug mit einer die Richtgeschwindigkeit beträchtlich übersteigenden erlaubten Geschwindigkeit gefahren wird.