I
Der Angeklagte wurde durch Urteil des Amtsgerichts Saarlouis vom 1. Oktober 1999 wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt und die Verwaltungsbehörde angewiesen, ihm vor Ablauf von zwei Jahren keine Fahrerlaubnis zu erteilen.
Die gegen dieses Urteil eingelegte Berufung des Angeklagten hat das Landgericht durch das angefochtene Urteil mit der Maßgabe verworfen, dass die Sperre auf 20 Monate reduziert wurde.
Hiergegen richtet sich die Revision des Angeklagten, mit der die Verletzung materiellen Rechts gerügt wird.
II
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