OLG Saarbrücken - 15.06.1994 (5 U 236/94-17) - DRsp Nr. 1996/3854
OLG Saarbrücken, vom 15.06.1994 - Aktenzeichen 5 U 236/94-17
DRsp Nr. 1996/3854
Der Versicherer ist wegen Obliegenheitsverletzung leistungsfrei, leistungsfrei, wenn der Versicherungsnehmer in der Schadensanzeige angibt, er habe beim Erwerb des Fahrzeugs drei Schlüssel erhalten und es sei ein Nachschlüssel angefertigt worden, zugleich aber an keinem der vorgelegten vier Schlüssel Kopierspuren vorhanden waren.