OLG Oldenburg - Urteil vom 02.02.1978 (1 U 112/77) - DRsp Nr. 1994/13185
OLG Oldenburg, Urteil vom 02.02.1978 - Aktenzeichen 1 U 112/77
DRsp Nr. 1994/13185
Lehnt es der bei einem Verkehrsunfall Verletzte ab, sich zur Wiederherstellung seiner Arbeitsfähigkeit einer Hüftgelenkoperation (Einsetzen einer Totalendoprothese) zu unterziehen, so verletzt er seine Schadensminderungspflicht nicht. Nach dem heutigen Stand der ärztlichen Wissenschaft kann eine solche Operation nicht als gefahrlos angesehen werden. Sie bietet auch - bei einem etwa 40jährigen Mann - keine sichere Aussicht auf dauerhafte Heilung.