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Rechtsprechung
1994
Sonstige
OLG
OLG Oldenburg
OLG Oldenburg - Beschluß vom 23.11.1994
Ss 380/94
Normen:
BKat Nr. 34.2;
BKatV
§
21
Nr.
4
;
StVG
§
25
Abs.
1
S. 1;
StVO
§
37
Abs.
3
;
Fundstellen:
NJW 1995, 1975 (Ls)
NJW 1995, 1975
NZV 1995, 119
VRS 88, 309
ZfS 1995, 75
OLG Oldenburg - Beschluß vom 23.11.1994 (Ss 380/94) - DRsp Nr. 1995/5150
OLG Oldenburg,
Beschluß
vom 23.11.1994
- Aktenzeichen Ss 380/94
DRsp Nr. 1995/5150
»Die Ahndung eines Rotlichtverstoßes durch Fahrverbot bei allein abstrakter Gefährdung als Regelfolge bezieht sich auf den Schutz des Querverkehrs.«
Normenkette:
BKat Nr. 34.2;
BKatV
§
21
Nr.
4
;
StVG
§
25
Abs.
1
S. 1;
StVO
§
37
Abs.
3
;
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