S.a. OLG Köln VRS 80, 467 = ZfS 91, 251 = DAR 91, 193 = NZV 91, 202. Siehe hierzu auch OLG Schleswig, NZV 91, 437, das in solchen Fällen bei ungeeichtem Tachometer einen Abzug von 20 % für ausreichend hält, wann keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen.
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