OLG Oldenburg - Beschluß vom 07.08.1992 (Ss 288/92) - DRsp Nr. 1994/13100
OLG Oldenburg, Beschluß vom 07.08.1992 - Aktenzeichen Ss 288/92
DRsp Nr. 1994/13100
Das Wenden auf einer Kraftfahrstraße stellt eine grobe Pflichtverletzung eines Fahrzeugführers dar. Es erfordert in der Regel auch ohne die Gefährdung anderer die Verhängung eines Fahrverbots.