OLG Oldenburg - 09.10.1987 (11 U 47/87) - DRsp Nr. 1994/13147
OLG Oldenburg, vom 09.10.1987 - Aktenzeichen 11 U 47/87
DRsp Nr. 1994/13147
Es besteht keine Haftung, wenn sich bei einer Geschwindigkeit von 140 km/h auf einer BAB plötzlich die Lauffläche eines Reifens löst und dadurch der Pkw ins Schleudern und gegen die Leitplanken gerät. Das gilt selbst dann, wenn es zu Fehlreaktionen des Fahrers kommt.