OLG Nürnberg - Urteil vom 30.08.1979 (8 U 51/79) - DRsp Nr. 1994/13023
OLG Nürnberg, Urteil vom 30.08.1979 - Aktenzeichen 8 U 51/79
DRsp Nr. 1994/13023
Der Griff des Beifahrers in das Lenkrad als (instinktive) Schreckreaktion auf ein unfallträchtiges Fehlverhalten führt nicht zur Mitschuld des Beifahrers, da es sich dabei nicht um ein (vom Willen) gesteuertes Verhalten handelt.