OLG Nürnberg - Urteil vom 08.10.1981 (8 U 1006/81) - DRsp Nr. 1994/13011
OLG Nürnberg, Urteil vom 08.10.1981 - Aktenzeichen 8 U 1006/81
DRsp Nr. 1994/13011
Der Kraftfahrer, der auf einer Hauptverkehrsstraße eine schon von weitem erkennbare Verkehrsampel bei Rotlicht überfährt und dadurch einen Zusammenstoß mit einem Fahrzeug des Querverkehrs verschuldet, hat wegen des an seinem Pkw entstandenen Schadens gegen seinen Kaskoversicherer keinen Anspruch auf Versicherungsschutz.