Das Amtsgericht hat den Betroffenen durch den angefochtenen Beschluß wegen "fahrlässiger Geschwindigkeitsüberschreitung" zu einer Geldbuße von 400,- DM verurteilt, von der Anordnung eines Fahrverbotes jedoch abgesehen. Mit ihrer Rechtsbeschwerde rügt die Staatsanwaltschaft die Verletzung materiellen Rechts.
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