OLG München - Urteil vom 15.05.1975 (24 U 311/74) - DRsp Nr. 1994/12867
OLG München, Urteil vom 15.05.1975 - Aktenzeichen 24 U 311/74
DRsp Nr. 1994/12867
A. Die Mitnahme von Arbeitskollegen im eigenen Kfz auf dem Heimweg von der Arbeitsstätte ist jedenfalls dann als "betriebliche" Tätigkeit i.S.v. § 637RVO zu werten, wenn sie im Auftrag des Arbeitgebers geschieht. B. Wer im Zustand der Fahruntüchtigkeit als Führer eines Kraftwagens am Verkehr teilnimmt, handelt in der Regel grob fahrlässig.