OLG München - Urteil vom 05.06.1975 (1 U 1714/75) - DRsp Nr. 1994/12866
OLG München, Urteil vom 05.06.1975 - Aktenzeichen 1 U 1714/75
DRsp Nr. 1994/12866
1. Für die Frage, in welchem zeitlichen Abstand Beleuchtungsanlagen auf öffentlichen Straßen innerhalb einer Gemeinde zu überprüfen sind, sind die örtlichen Verhältnisse, insbesondere die Verkehrsbedeutung des zu beleuchtenden Straßenabschnittes, die Größe der Gemeinde und ihre finanzielle Leistungsfähigkeit maßgebend. 2. Ein Fußgänger ist gehalten, sich bei völliger Dunkelheit auf einem ihm ganz unbekannten Weg äußerst vorsichtig zu bewegen.