OLG München - Urteil vom 05.03.1986 (10 W 2728/85) - DRsp Nr. 1994/12787
OLG München, Urteil vom 05.03.1986 - Aktenzeichen 10 W 2728/85
DRsp Nr. 1994/12787
1. Fehlt im Antrag - oder in der Klageschrift - eine ungefähre Größenordnung, innerhalb deren das Ermessen des Gerichts Platz greifen soll, ist das Klagebegehren unzulässig. 2. Ein unbezifferter Schmerzensgeldantrag ist nur dann als ausreichend bestimmt anzusehen, wenn er eine Begrenzung nach oben enthält.