OLG München - 05.11.1979 (10 W 2240/79) - DRsp Nr. 1994/12857
OLG München, vom 05.11.1979 - Aktenzeichen 10 W 2240/79
DRsp Nr. 1994/12857
1. Eine vom Geschädigten dem Haftpflichtversicherer zugebilligte Bearbeitungszeit von 16 Tagen ist zu kurz bemessen. 2. Sendet der Anspruchsteller den Geschädigtenfragebogen nicht ausgefüllt zurück, hat der Kraftfahrthaftpflichtversicherer ohnehin keinen Anlaß zur Klage gegeben.