A.
Das Amtsgericht - (erweitertes) Schöffengericht - Schleiden hat aufgrund der dort zugelassenen Anklage vom 24. Juni 1994 die Angeklagte vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung zum Nachteil des 6-jährigen Schulkindes M.J. (geboren am 20. Juni 1987), dessen Eltern als Nebenkläger zugelassen worden sind, durch das am 13. Februar 1995 verkündete Urteil freigesprochen. Dagegen haben die Nebenkläger durch Schriftsatz ihrer Anwälte vom 20. Februar 1995, der am selben Tag beim Amtsgericht eingegangen ist, Berufung eingelegt. Die 3. kleine Ferienstrafkammer des Landgerichts Aachen hat die Berufung der Nebenkläger durch Urteil vom 2. August 1995 verworfen. Sie hat im wesentlichen festgestellt:
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht - Alkohol, Drogen und Fahreignung" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|