OLG Köln - Urteil vom 22.05.1973 (Ss 16/73) - DRsp Nr. 1994/12639
OLG Köln, Urteil vom 22.05.1973 - Aktenzeichen Ss 16/73
DRsp Nr. 1994/12639
Daß der Kraftfahrer auf die Beachtung der Lichtzeichen durch den Fußgängerverkehr vertrauen und sich bei eigenem "Grün" zügig der Lichtzeichenanlage nähern darf, entbindet ihn nicht von der Pflicht zu gespannter Beobachtung des Ampelbereichs und gibt ihm keine "Schreckzeit", wenn dennoch ein Fußgänger dort die Fahrbahn verbotswidrig überschreitet.