OLG Köln - Urteil vom 22.04.1994 (6 U 187/92) - DRsp Nr. 1995/1765
OLG Köln, Urteil vom 22.04.1994 - Aktenzeichen 6 U 187/92
DRsp Nr. 1995/1765
»Bei aufgetretenem Glatteis ist der Verkehrssicherungspflichtige nicht in jedem Falle verpflichtet, glatte Stellen des dem Publikum zugänglichen Geländes mit abstumpfenden Mitteln zu bestreuen. Es genügt, wenn er auf andere Weise die Gefahr von dem Betroffenen abwendet. Als eine solche ausreichende Maßnahme kann im Einzelfall (hier: Aufsuchen des abgegrenzten Geländes eines Tierheimes) auch eine eindeutige Warnung vor der Eisglätte in Betracht kommen, wenn für ein Betreten des gefährlichen Geländes durch den Betroffenen kein hinreichender Anlaß besteht.«