OLG Köln - Urteil vom 02.05.1979 (12 U 91/78) - DRsp Nr. 1994/12586
OLG Köln, Urteil vom 02.05.1979 - Aktenzeichen 12 U 91/78
DRsp Nr. 1994/12586
Ein Kraftfahrer, der vom Fahrbahnrand abfährt, um zu wenden, wird ein Zusammenstoß zwar durch übermäßige Geschwindigkeit eines aus der Kurve kommenden Geradeausfahrers mitverursacht wird, der Wendende dieser Gefahr jedoch dadurch hätte begegnen können, daß er den Wendevorgang weiter weg von der Kurve durchgeführt hätte.