OLG Köln - Beschluß vom 24.04.1992 (27 WF 24/92) - DRsp Nr. 1994/12199
OLG Köln, Beschluß vom 24.04.1992 - Aktenzeichen 27 WF 24/92
DRsp Nr. 1994/12199
Die Kosten eines während des Rechtsstreit eingeholten Privatgutachten sind nicht zu erstatten, wenn das Gericht keine Mängel des gerichtlich eingeholten Gutachtens feststellt und die Einwendungen des Privatgutachters verwirft.