OLG Köln - Beschluß vom 24.03.1981 (3 Ss 193/81) - DRsp Nr. 1994/12546
OLG Köln, Beschluß vom 24.03.1981 - Aktenzeichen 3 Ss 193/81
DRsp Nr. 1994/12546
Wenn ein Betroffener, dem verbotswidrig Parken in drei Fällen vorgeworfen wird, in einem Fall sich zur Sache äußert, in den beiden anderen Fällen aber die Einlassung verweigert, weil er sich möglicherweise selbst belasten müsse, so kann daraus noch nicht auf seine Täterschaft in diesen beiden Fällen geschlossen werden.