OLG Köln - Beschluß vom 23.02.1979 (1 Ss 1036 Bz/78) - DRsp Nr. 1994/12589
OLG Köln, Beschluß vom 23.02.1979 - Aktenzeichen 1 Ss 1036 Bz/78
DRsp Nr. 1994/12589
Hat der Betroffene nach Zustellung des Hinweises gemäß § 72 Abs. 1 Satz 2 OWiG fristgerecht einer Entscheidung durch Beschluß widersprochen und ist das Widerspruchsschreiben, weil es kein Aktenzeichen trug, nicht zur Gerichtsakte gelangt, so darf gleichwohl nicht durch Beschluß entschieden werden.