Das Amtsgericht hat den Betroffenen wegen fahrlässiger Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerorts um 39 km/h - mit dem Lasergerät für den PKW gemessene 92 km/h abzüglich 3 km/h Toleranzwert statt erlaubter 50 km/h- zu einer Geldbuße von 200,-- DM verurteilt und ein Fahrverbot von einem Monat angeordnet (§§ 3 Abs. 3 Nr. 1, 49 Abs. 1 Nr. 3 StVO, §§ 24, 25 StVG, § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BKatV, Tab. 1 a Lfd.Nr. 5.3.3 Bußgeldkatalog). Dagegen richtet sich die Rechtsbeschwerde des Betroffenen mit der Sachrüge. Er beanstandet, das Amtsgericht habe die Möglichkeit, vom Fahrverbot abzusehen, nicht ausreichend geprüft.
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