OLG Köln - Beschluß vom 09.06.1981 (3 Ss 398/81) - DRsp Nr. 1994/12539
OLG Köln, Beschluß vom 09.06.1981 - Aktenzeichen 3 Ss 398/81
DRsp Nr. 1994/12539
Ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid kann wirksam auf die Kostenentscheidung beschränkt werden; für einen in dieser Weise beschränkten Einspruch gilt aber die Wertgrenze des § 304 Abs. 3StPO.