OLG Köln - Beschluß vom 06.05.1992 (2 W 40/92) - DRsp Nr. 1994/12197
OLG Köln, Beschluß vom 06.05.1992 - Aktenzeichen 2 W 40/92
DRsp Nr. 1994/12197
1. Sofern ein Rechtsanwalt sich in einer privaten Sache selbst vertritt, kann er Erstattung der Mehrwertsteuer verlangen.2. Nach Zurücknahme der Klage umfaßt die Kostentragungspflicht nicht die Kosten der Säumnis des Beklagten.