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Rechtsprechung
1992
Sonstige
OLG
OLG Köln
OLG Köln - Beschluß vom 05.06.1992
Ss 207/92 (Z)
Normen:
StVO
§
5
Abs.
3
Nr.
2
, §
41
Abs.
2
Nr.
7
(Zeichen 276);
Fundstellen:
NZV 1992, 415
VRS 83, 148
OLG Köln - Beschluß vom 05.06.1992 (Ss 207/92 (Z)) - DRsp Nr. 1994/12190
OLG Köln,
Beschluß
vom 05.06.1992
- Aktenzeichen Ss 207/92 (Z)
DRsp Nr. 1994/12190
Das Überholverbot durch Zeichen 276 verbietet auch das Rechtsüberholen auf einem Mehrzweckstreifen.
Normenkette:
StVO
§
5
Abs.
3
Nr.
2
, §
41
Abs.
2
Nr.
7
(Zeichen 276);
Fundstellen
NZV 1992, 415
VRS 83, 148
© copyright - Deubner Verlag, Köln
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