OLG Köln - Beschluß vom 04.03.1992 (27 W 12/92) - DRsp Nr. 1994/12210
OLG Köln, Beschluß vom 04.03.1992 - Aktenzeichen 27 W 12/92
DRsp Nr. 1994/12210
Das - selbst häufigere - Tätigwerden eines Sachverständigen für den Haftpflichtversicherer eines beklagten Arztes reicht für sich allein jedenfalls dann nicht aus, die Besorgnis der Voreingenommenheit des Sachverständigen hervorzurufen, wenn der Sachverständige Chefarzt einer Klinik und damit vom Haftpflichtversicherer wirtschaftlich unabhängig ist.