OLG Köln - Beschluß vom 03.11.1992 (Ss 467/92 (B)) - DRsp Nr. 1994/12148
OLG Köln, Beschluß vom 03.11.1992 - Aktenzeichen Ss 467/92 (B)
DRsp Nr. 1994/12148
Wird bei einem Rotlichtverstoß der Rechtsfolgenausspruch auf § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 4BKatV in Verbindung mit Nr. 34.2 der Anlage zu § 1 Abs. 1BKatV gestützt, reicht die Feststellung, der Betroffene sei bei Beginn der Rotphase noch 15 m von der Lichtzeichenanlage entfernt gewesen, nicht aus, wenn unklar bleibt, wie schnell der Betroffene fuhr.