OLG Köln - Beschluß vom 03.10.1980 (3 Ss 851/80) - DRsp Nr. 1994/12560
OLG Köln, Beschluß vom 03.10.1980 - Aktenzeichen 3 Ss 851/80
DRsp Nr. 1994/12560
Unannehmlichkeiten durch Ausweichen oder kurzzeitiges Anhalten stellen keine Behinderung dar und müssen im Straßenverkehr von jedem Verkehrsteilnehmer in Kauf genommen werden.