OLG Koblenz - Urteil vom 27.05.1981 (1 U 1062/80) - DRsp Nr. 1994/11881
OLG Koblenz, Urteil vom 27.05.1981 - Aktenzeichen 1 U 1062/80
DRsp Nr. 1994/11881
Wird ein Fußgänger bei einem Sturz infolge Schneeglätte auf dem Gehweg verletzt, so kann er nicht mit der Behauptung Schadensersatz verlangen, die Gemeinde habe ihre Verkehrssicherungspflicht dadurch verletzt, daß mit Salz gestreut worden sei und hierdurch zusätzlich Gefahrenmomente heraufbeschworen worden seien, nämlich eine Eisbildung durch den infolge Streuens tauenden Schnee und deren Verdeckung durch den weiterhin fallenden Schnee.