OLG Koblenz - Urteil vom 12.06.1986 (1 Ss 223/86) - DRsp Nr. 1994/11766
OLG Koblenz, Urteil vom 12.06.1986 - Aktenzeichen 1 Ss 223/86
DRsp Nr. 1994/11766
A. Will der Tatrichter für die Frage der Entziehung der Fahrerlaubnis von dem Regelfall nach § 69 Abs. 2StGB abweichen, muß er dies im schriftlichem Urteil näher darlegen und begründen. B. 1. Abgrenzung zwischen fahrlässiger und vorsätzlicher Straßenverkehrsgefährdung durch grob verkehrswidriges und rücksichtsloses Überholen. 2. Will der Tatrichter für die Frage der Entziehung der Fahrerlaubnis von dem Regelfall nach § 69 Abs. 2StGB abweichen, muß er dies im schriftlichen Urteil näher darlegen und begründen.