OLG Koblenz - Beschluß vom 27.08.1981 (1 Ss 415/81) - DRsp Nr. 1994/11874
OLG Koblenz, Beschluß vom 27.08.1981 - Aktenzeichen 1 Ss 415/81
DRsp Nr. 1994/11874
Es ist rechtsfehlerhaft, bei der Bemessung der Geldbuße zum Nachteil des Betroffenen zu berücksichtigen, er habe eine gebührenpflichtige Verwarnung wegen der Tat abgelehnt und sich in der Hauptverhandlung "unbelehrbar" gezeigt.