OLG Koblenz - Beschluß vom 18.02.1986 (1 Ws 120/86) - DRsp Nr. 1994/11776
OLG Koblenz, Beschluß vom 18.02.1986 - Aktenzeichen 1 Ws 120/86
DRsp Nr. 1994/11776
Wenn der erste Richter einen Angeklagten wegen fahrlässiger Straßenverkehrsgefährdung durch grob verkehrswidriges und rücksichtsloses Überholen verurteilt und ihm die Fahrerlaubnis mit einer Sperrfrist von 8 Monaten entzogen hat, so kann das Berufungsgericht nach durchgeführter Hauptverhandlung, wenn es die Berufung des Angeklagten verwirft, auch noch die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 111aStPO anordnen, auch wenn der erste Richter während seines gesamten Verfahrens von dieser Maßnahme keinen Gebrauch gemacht hat.