OLG Koblenz - Beschluß vom 07.02.1986 (1 Ws 90/86) - DRsp Nr. 1994/11778
OLG Koblenz, Beschluß vom 07.02.1986 - Aktenzeichen 1 Ws 90/86
DRsp Nr. 1994/11778
Ist der Angeklagte wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Straßenverkehr nach § 316StGB zu einer Freiheitsstrafe verurteilt und ihm die Fahrerlaubnis entzogen worden, wobei die Berufungsinstanz das Revisionsgericht, wenn in der Zwischenzeit 3 Monate seit Erlaß des Berufungsurteils vergangen sind, allein aus diesem Umstand die vorläufige Entziehung nach § 111aStPO nicht aufheben.