OLG Koblenz - Beschluß vom 06.07.1981 (1 Ss 326/81) - DRsp Nr. 1994/11877
OLG Koblenz, Beschluß vom 06.07.1981 - Aktenzeichen 1 Ss 326/81
DRsp Nr. 1994/11877
Hat ein Pkw-Fahrer vor einer Überholverbotszone einen anderen Pkw überholt, ist jedoch erst innerhalb der Überholverbotszone von der linken auf die rechte Fahrbahnseite eingeschert, so reichen diese Feststellungen für sich allein noch nicht aus für die Annahme einer Ordnungswidrigkeit nach § 5 Abs. 3 Nr. 2StVO.