OLG Koblenz - Beschluß vom 02.07.1985 (1 Ss 267/85) - DRsp Nr. 1994/11801
OLG Koblenz, Beschluß vom 02.07.1985 - Aktenzeichen 1 Ss 267/85
DRsp Nr. 1994/11801
Auch bei einer verkürzten Meßstrecke von 130 Metern kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Geschwindigkeitsmessung durch das sog. Spiegelmeßverfahren als zuverlässig angesehen werden.