OLG Koblenz - 27.02.1987 (1 Ss 86/87) - DRsp Nr. 1992/9431
OLG Koblenz, vom 27.02.1987 - Aktenzeichen 1 Ss 86/87
DRsp Nr. 1992/9431
a-b. Vorfahrt des Kraftfahrers, der sich vom Beschleunigungsstreifen einer Autobahn zügiger als ein ebenfalls auf der Beschleunigungsspur Vorausfahrender in die durchgehende Fahrbahn einordnet,(b) mit besonderer Sorgfaltspflicht aus § 1 (hingegen kein Verstoß gegen Überholverbot gem. § 5 Abs. 3 Nr. 1StVO) gegenüber dem Vorausfahrenden (Mitverschuldensvorwurf im Falle der Kollision).