OLG Karlsruhe - Urteil vom 07.08.1997 (12 U 95/97) - DRsp Nr. 1999/1756
OLG Karlsruhe, Urteil vom 07.08.1997 - Aktenzeichen 12 U 95/97
DRsp Nr. 1999/1756
Es besteht die erhebliche Wahrscheinlichkeit der Vortäuschung der behaupteten Entwendung, wenn der Pkw bei einer späteren Beschlagnahme an der Grenze keine Aufbruchspuren aufweist, das Fahrzeug mit einem im Kopierverfahren von einem Original-Werkstattschlüssel hergestellten Nachschlüssel aufgefunden wird, der erhebliche Gebrauchsspuren aufweist, die Versicherungsnehmer die Reise mit zwei Pkw angetreten hatte und die behauptete Entwendung wenige Tage vor Ablauf der für die Neupreisentschädigung maßgeblichen Zweijahresfrist stattgefunden haben soll.