OLG Karlsruhe - Beschluß vom 26.02.1987 (4 Ss 30/87) - DRsp Nr. 1995/8746
OLG Karlsruhe, Beschluß vom 26.02.1987 - Aktenzeichen 4 Ss 30/87
DRsp Nr. 1995/8746
»1. Eine grenzüberschreitende Fahrt nach Alkoholgenuß (§ 24StVG) ist eine Tat im verfahrensrechtlichen Sinn; sie kann nicht unter Berufung auf den Gebietsgrundsatz des § 5OWiG in eine im Inland und eine im Ausland begangene Ordnungswidrigkeit aufgespalten werden.2. Wird die Tat in beiden Staaten verfolgt, gebietet der in § 51 Abs. 3StGB enthaltene allgemeine Rechtsgedanke die Anrechnung einer im Ausland verhängten Geldbuße, soweit sie vollstreckt ist.«