OLG Karlsruhe - Beschluß vom 22.01.1980 (1 W 69/79) - DRsp Nr. 1994/11524
OLG Karlsruhe, Beschluß vom 22.01.1980 - Aktenzeichen 1 W 69/79
DRsp Nr. 1994/11524
Gegen Haftpflichtversicherer von Fahrzeughaltern, die nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 -5 PflVG von der Versicherungspflicht befreit sind (hier: Gemeinde mit mehr als 100.000 Einwohnern), kann der Geschädigte einen Direktanspruch nicht geltend machen.