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Rechtsprechung
1982
Sonstige
OLG
OLG Karlsruhe
OLG Karlsruhe - Beschluß vom 14.07.1982
3 Ss 107/82
Normen:
OWiG
§§
71
,
77
;
StPO
§§
250
,
251
;
Fundstellen:
VRS 64, 40
OLG Karlsruhe - Beschluß vom 14.07.1982 (3 Ss 107/82) - DRsp Nr. 1994/11491
OLG Karlsruhe,
Beschluß
vom 14.07.1982
- Aktenzeichen 3 Ss 107/82
DRsp Nr. 1994/11491
Auch im Bußgeldverfahren ist die Verlesung früherer Aussagen nur zulässig, wenn die Voraussetzungen von §
251
StPO
vorliegen.
Normenkette:
OWiG
§§
71
,
77
;
StPO
§§
250
,
251
;
Fundstellen
VRS 64, 40
© copyright - Deubner Verlag, Köln
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