OLG Karlsruhe - Beschluß vom 06.08.1979 (1 Ss 169/79) - DRsp Nr. 1994/11532
OLG Karlsruhe, Beschluß vom 06.08.1979 - Aktenzeichen 1 Ss 169/79
DRsp Nr. 1994/11532
Bei einem sorgfaltsgemäßen Fahrstreifenwechsel liegt ein Verstoß gegen § 7 Abs. 4StVO auch dann nicht vor, wenn sich der Vorgang vor einer auf Rot stehenden Ampel abspielt. Der nachfolgende Verkehrsteilnehmer hat sich in solchen Fällen ordnungsgemäßen Einscherens auf den Verkehrsablauf durch entsprechend rechtzeitiges Abbremsen einzustellen.