OLG Karlsruhe - 27.08.1997 (14 W 16/97) - DRsp Nr. 1998/18055
OLG Karlsruhe, vom 27.08.1997 - Aktenzeichen 14 W 16/97
DRsp Nr. 1998/18055
Führte der in Frankreich wohnende Unfallgegner, ohne im Besitz einer Grünen Versicherungskarte zu sein, zum Zeitpunkt des Verkehrsunfalls ein Fahrzeug mit einem entstempelten und damit ungültigen deutschen Kennzeichen, so scheidet eine Haftung des Vereins "Grüne Karte e. V" aus.