OLG Karlsruhe - 04.06.1986 (3 Ss 12/86) - DRsp Nr. 1992/9274
OLG Karlsruhe, vom 04.06.1986 - Aktenzeichen 3 Ss 12/86
DRsp Nr. 1992/9274
Die Beeinträchtigung der Sicht nach hinten infolge vereister Heckscheibe ist nicht zu beanstanden, wenn das Fahrzeug mit zwei funktionsfähigen Außenspiegeln ausgerüstet ist (§ 56 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2StVZO).