OLG Hamm - Urteil vom 31.01.1994
6 U 128/93
Normen:
BGB § 852 ;
Fundstellen:
OLGReport-Hamm 1994, 213
ZfS 1994, 397

OLG Hamm - Urteil vom 31.01.1994 (6 U 128/93) - DRsp Nr. 1995/9790

OLG Hamm, Urteil vom 31.01.1994 - Aktenzeichen 6 U 128/93

DRsp Nr. 1995/9790

Die für den Beginn des Laufs der Verjährungsfrist erforderliche Kenntnis der Schadenshergangs setzt nicht Kenntnis aller Einzelheiten voraus, sondern nur eine solche, die es dem Geschädigten erlaubt, eine hinreichend aussichtsreiche schlüssig begründete Feststellungsklage zu erheben. Dem steht es gleich, wenn sich der Geschädigte einer sich aufdrängenden Kenntnis verschließt.

Normenkette:

BGB § 852 ;
Fundstellen
OLGReport-Hamm 1994, 213
ZfS 1994, 397