OLG Hamm - Urteil vom 29.01.1986 (20 U 291/85) - DRsp Nr. 1994/10714
OLG Hamm, Urteil vom 29.01.1986 - Aktenzeichen 20 U 291/85
DRsp Nr. 1994/10714
Es fehlt am "äußeren Bild" eines Motorraddiebstahls, wenn nur feststeht, daß der VN am Morgen mit der Angabe eines bestimmten Ziels abgefahren ist und nachmittags am Zielort des Diebstahl angezeigt hat.