OLG Hamm - Urteil vom 27.03.1981 (9 U 234/78) - DRsp Nr. 1994/10872
OLG Hamm, Urteil vom 27.03.1981 - Aktenzeichen 9 U 234/78
DRsp Nr. 1994/10872
Ein Eisenbahnunternehmen hat in Ausübung der Verkehrssicherungspflicht nicht nur laufend die Verkehrsentwicklung an einem unbeschränkten Bahnübergang sorgfältig zu überwachen und zu prüfen, ob die Übersicht auf die Bahnstrecke noch gewährleistet ist, sondern muß auch bei der zuständigen Gemeinde oder deren Aufsichtsbehörde vorstellig werden oder notfalls eigene Sicherungsmaßnahmen ergreifen.